Die Osteopathie ist eine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes und darf nur durch Heilpraktiker und Ärzte ausgeübt werden.
Als Heilpraktikerin rechne ich die osteopathischen Leistungen mit den Ziffern der Heilpraktikergebührenordnung ab.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse in wie weit die Kosten der Behandlung übernommen werden.
Da nach den privaten Kassen auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen teilweise oder vollständig die Behandlungskosten für die Osteopathie übernehmen, ist es sinnvoll sich vor dem Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Ich freue mich auf Sie
Ihre Simone Gaub
Heilpraktikerin und Osteopathin D.O. COE